Der Verwaltungsrat besteht aus höchstens 11 Mitgliedern. So genannte „geborene“ Mitglieder sind eine vom Konvent der Diakonissen aus ihrer Mitte gewählte Schwester oder die stellvertretende Oberin sowie ein vom Konvent der Diakoniegemeinschaft aus seiner Mitte gewähltes Mitglied. Weitere 6, höchstens 9 externe Persönlichkeiten werden vom Verwaltungsrat berufen. Beratend nehmen an den Verwaltungsratssitzungen die Oberin und der Kaufmännische Vorstand teil. Zusammensetzung und Aufgaben des Verwaltungsrates sind im Detail in der Satzung der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppurr geregelt.